Art. 1
Unter dem Namen „Verein Balger Natur“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Art. 2
Der Verein hat seinen Sitz in Balgach und besteht auf unbestimmt Dauer.
Art. 3
Der Verein hat zum Zweck, allein und in Verbindung mit anderen gleichgesinnten Organisationen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes zu wirken.
Art. 5
Das Rechnungsjahr dauert vom 1.September bis 31.August.
Mitglied wird, wer den Zweck und die Ziele des Vereins unterstützt und den von der Hauptversammlung festgelegten Jahresbeitrag bezahlt hat.
Art. 7
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung( Kollektivmitglieder). Der Austritt aus dem Verein kann nur auf Ende des Rechnungsjahres erfolgen.
Art. 8
Mitglieder ,die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder in grober Weise gegen den Zweck oder die Ziele des Vereins verstossen können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Art. 9
Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Art. 10
Die Organe des Vereins sind:
Art. 11
Die Organe fassen ihre Beschlüsse und vollziehen ihre Wahlen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wird. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute im zweiten das relative Mehr.
Art. 12
Der Verein hält jährlich bis zum 30. November eine ordentliche Hauptversammlung ab. Ihr stehen folgende Befugnisse zu:
Art. 13
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und setzt sich aus dem Präsidium und den übrigen Mitgliedern des Vorstandes zusammen. Präsidium und Vorstand werden von der Hauptversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Ebenfalls für zwei Jahre wählt die Hauptversammlung zwei Rechnungsrevisorlnnen, welche die Buchführung, die Jahresrechnung, die Einhaltung der Kompetenzen und die Umsetzung der Vereinsbeschlüsse prüfen und der Hauptversammlung schriftlich Berichte erstatten.
Für Präsidium, Vorstand und Revisionsstelle ist Wiederwahl möglich.
Art. l4
Der Vorstand bildet die oberste Leitung und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Insbesondere hat er folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Art. 15
Die Hauptversammlung wird durch das Präsidium schriftlich oder elektronisch spätestens zwei Wochen im voraus und unter Beilage einer Traktandenliste einberufen.
Art. 16
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Art. 17
Der Verein bestreitet seine finanziellen Verpflichtungen durch Mitgliederbeiträge. Die Mitgliederbeiträge sind bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft geschuldet. Weitere Mittel beschafft sich der Verein insbesondere durch Gönnerbeiträge, Schenkungen und Vergabungen.
Art. 18
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Hauptversammlung beschlossen werden, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen. Das Vermögen fällt einer gleichgesinnten Organisation nach Vorschlag des Vorstandes zu.
Art. 19
Gerichtsstand des Vereins ist Balgach.